BrancheCannabisPolitikKommentar zum Rechtsgutachten „Völker- und europarechtliche Grenzen einer Cannabis-Legalisierung in Deutschland“

23. Februar 2023
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Die Bayrische Staatsregierung hat heute medienwirksam mit einer Pressekonferenz ihr in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten zur „Völker- und europarechtliche Grenzen einer Cannabis-Legalisierung in Deutschland“ vorgestellt. Es bestätigt auf 53 Seiten die rechtlichen Hindernisse einer kompletten Legalisierung des Konsums von THC und den Blüten der weiblichen Cannabispflanze. Also nichts Neues?

Ein wenig schon, denn was hier außer acht gelassen wird, ist der Spielraum zwischen absoluter Legalisierung zu Genusszwecken und dem Status quo: Dies zeigt sich auf Seite 39, bei welchem der Autor (Prof. Dr. Bernhard W. Wegener) bzgl. der Verfassungsrechtliche Neubewertung ausführt:
„…Gegenüber den Beschlussgrundlagen von 1994 dürfte sich allerdings in gegenteiliger Richtung auch die medizinische Grundeinschätzung verändert haben….“ Weiter im Text werden nun die gestiegenen THC-Werte und die damit größere Gefahr der psychotischen Erkrankungen aufgeführt und als argumentative Grundlage zu einer NICHT neuen Bewertung des Verfassungsrechts genutzt. Ausgelassen werden aber auch die seit 1994 gewonnenen Erkenntnisse in der Schmerzlinderung und -therapie bei der medizinischen Anwendung. Sollten nicht stets alle wissenschaftliche Erkenntnisse mit einbezogen werden?

Auch auf Seite 43 wird ein weiteres Mal deutlich, dass hier die naturwissenschaftliche Abgrenzung und Genauigkeit zugunsten des Gutachtens außer acht gelassen werden: „CBD sei aber faktisch und rechtlich nicht als „Cannabis“ im Sinne dieser Bestimmungen und damit nicht als illegale Droge zu begreifen.“ Faktisch ist CBD ein Phyto-Cannabinoid aus der weiblichen Hanfpflanze. Es ist neben Tetrahydrocannabinol (THC) eines von 113 Cannabinoiden in der Cannabispflanze und macht bis zu 40 % des Pflanzenextrakts aus.

Fazit: Die Gesetzgebung von UN bis hin zum Bundesverfassungsgericht sind naturwissenschaftlich ungenau und ignorieren Erkenntnisse in der medizinischen Anwendung von der Cannabispflanze. Ferner gilt es hier weiterhin für den medizinischen Gebrauch von Cannabis zu kämpfen und diesen nicht wie der G-BA weiter im Keim zu ersticken.

Das Rechtsgutachten gibt es hier zum herunterladen.

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